Der Spiel des Jahres e.V. fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken.
Das Förderprogramm umfasst verschieden Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen:
■ Bibliotheken und Ludotheken
■ Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen
■ Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
■ Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote
■ Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen
■ Festivals, Conventions und Tagungen
■ Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
■ Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen
■ das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten
Förderprogramm – Ablauf und Beantragung
- Die Einreichungsfrist für das Förderprogramm 2025: Samstag, 1. Februar 2025 . Anträge für große Einrichtungen/Veranstaltungen mit mindestens landesweitem beziehungsweise regionalem Einzugsbereich, Publikationen sowie wissenschaftliche Vorhaben können abweichend von der Einrichtungsfrist jederzeit gestellt werden.
- Antragsberechtigt sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Gesellschaften. Vorzulegen sind ein Projektplan, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine Kostenaufstellung. Anträge dürfen nur für neue Projekte gestellt werden.
- Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Spiele müssen im örtlichen Spielefachhandel erworben werden.
- In der Projektkonzeption muss eine Person genannt werden, die für die Spiele verantwortlich ist und gewährleistet, dass die Spiele zum Einsatz kommen. Der reine Aufbau einer Spielesammlung wird nicht gefördert, genauso wenig wie herkömmliche Openair-Bodenspiele, Kicker, Tischtennisplatten etc.
- Das Mobiliar einer Einrichtung kann gefördert werden, wenn die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Umfang des Projektes stehen und zwei Drittel der beantragten Summe nicht überschreiten. Bauliche Investitionen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie Umzugskosten sind nicht förderfähig.
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten. Verpflegung, Snacks und Getränke werden nicht übernommen.
- Um die unvoreingenommene Jurytätigkeit des Vereins Spiel des Jahres in jeder Hinsicht zu gewährleisten, ist die Entwicklung von Spielen, die in den Handel gelangen sollen oder dies eines Tages könnten, in keiner Weise förderfähig. Spieleautorinnen und -autoren sowie Spieleverlage sind deshalb nicht antragsberechtigt.
- Nach Abschluss eines Projektes muss dem Spiel des Jahres e.V. ein Bericht mit Fotos, der auf spiel-des-jahres.de veröffentlicht wird, und ein Finanzbericht vorgelegt werden. Bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Umsetzung verlangt der Spiel des Jahres e.V. von der Antragsteller:in die Fördergelder zurück. Für Projekte, die ein Jahr nach Ausschüttung der Gelder noch nicht abgeschlossen sind, ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres ein Zwischenbericht zu erstellen.
- FORMULAR FöRDERANTRAG ➜
Das Förderprogramm des Vereins Spiel des Jahres besteht seit 2012. Insgesamt wurden seitdem 811 Projekte mit einer Gesamtsumme von zirka 787.000 Euro unterstützt, um dem Kulturgut Spiel in der Gesellschaft eine höhere Sichtbarkeit verschaffen. Darüber hinaus finanziert der Spiel des Jahres e.V. unter anderem Wissenschaftler:innen-Stellen an der Universität Konstanz, mehrere Aktivitäten im Rahmen der Museen der Stadt Nürnberg, das Deutsche Nachwuchs-Spieleautor:innen-Stipendium und unterstützt die Initiative „Spielend für Toleranz“.
Alle im Rahmen des Förderprogramms finanzierten Projekte und einige Berichte ➜