Spiel des Jahres FAQ: Häufig gestellte Fragen
Die Auszeichnungen
Das Spiel des Jahres ist ein Preis für analoge Gesellschaftsspiele im deutschsprachigen Raum, erstmals vergeben 1979 (Geschichte Spiel des Jahres ➜). Berücksichtigt werden deutschsprachige Spiele des aktuellen Jahres und des Jahres davor. Seit 2001 gibt es auch den Preis Kinderspiel des Jahres, seit 2011 das Kennerspiel des Jahres als weitere Hauptpreise. Die Auszeichnung der Preisträger ist nicht mit einem Preisgeld verbunden. Die Preisträger dürfen mit dem Signet der Jury werben, dafür werden Lizenzgebühren fällig. Mit diesen Einnahmen werden anfallende Ausgaben bestritten, die der eingetragene Verein (e.V.) Spiel des Jahres zu tragen hat.
Niemand. Es kann schon allein wegen der notwendigen Unabhängigkeit keine übergeordnete staatliche oder private Instanz geben, die eine Jury einsetzt und mit Kompetenz ausstattet. Sofern die Jury über Autorität und Glaubwürdigkeit verfügt, ergibt sich das aus ihrer langjährigen und anerkanntermaßen erfolgreichen Tätigkeit. Das Recht, Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen, setzt also die anhaltende Kompetenz, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit der Jurymitglieder voraus. Und abgesehen von all dem war es immerhin die Jury, die den Preis gegründet hat – sie hat sich das Recht also selbst geschaffen.
Keinen – die Jury entscheidet unabhängig von externen Einflüssen. Weil das seit 40 Jahren bekannt ist, gibt es solche Versuche auch gar nicht.
Ja – allerdings gibt es nicht das eine, objektiv beste Spiel. Je nach Spielerzahl, Spielerfahrung, Zeitrahmen usw. würde ein Jurymitglied mal das eine und mal das andere Spiel auf den Tisch bringen, weil es am besten zur jeweiligen Gruppe passt und Spielen ein Gemeinschaftserlebnis ist. Letztlich geht es der Jury darum, jenes Spiel auszuwählen und auszuzeichnen, das am besten geeignet erscheint, für das Kulturgut Spiel in der Breite der Gesellschaft zu werben (Sinn und Zweck ➜).
Die Jury Spiel des Jahres
Die Jury besteht aus Kritikerinnen und Kritikern aus dem deutschsprachigen Raum. Eine Sollzahl gibt es nicht, es gibt keinen Automatismus, dass bei Neuaufnahmen andere Juroren ausscheiden und umgekehrt. Die Mitglieder arbeiten als Journalisten und berichten über Spiele. Für die Jury Spiel des Jahres sind sie ehrenamtlich tätig.
In die Jury werden Spielekritiker berufen, die für deutschsprachige Medien arbeiten – und die das schon so lange tun, dass ihre Kompetenz nachgewiesen ist. Die Mitglieder der Jury halten Ausschau nach solchen Kollegen oder Kolleginnen und entscheiden per Wahl über eine Aufnahme. Man kann sich nicht selbst bewerben. Wer selbst in irgendeiner Weise mit der Erfindung, Produktion oder Vermarktung von Spielen zu tun hat, kann nicht Jurymitglied werden oder bleiben.
Jedes Mitglied hat eigene, mehr oder weniger große Kreise von Freunden, Bekannten oder Kollegen, die sich mehr oder weniger regelmäßig treffen. Genaue Zahlen zu nennen, ist unmöglich, weil jeder unterschiedlich von seinem Hauptberuf in Anspruch genommen wird und weil übers Jahr hinweg verschiedene Phasen auftreten – am intensivsten geht es in der Zeit zwischen Februar und Mai zu. Wichtig ist, mit verschiedenen Spieler-Charakteren zu spielen, mit Gelegenheits-Spielern wie mit „Freaks“, weil sich dabei unterschiedliche Seiten eines Spiels zeigen können. Und natürlich spielen die Jury und einzelne Mitglieder bei ihren Treffen auch miteinander.
Über die Geschäftsstelle. Diese gibt zu allen Fragen Auskunft.
Regeln und Entscheidungskriterien der Jury
Die Preisträger für Spiel des Jahres, Kinderspiel des Jahres und Kennerspiel des Jahres werden alljährlich in den Monaten Juni und Juli bekannt gegeben, die Nominierung der Kandidaten und die Bekanntgabe der Empfehlungsliste erfolgt im Mai, nach der Klausurtagung der Jury (Termine ➜). Um sich mit den Spielen ausreichend beschäftigen zu können, sollten die Neuheiten der Jury bis spätestens Ende März des jeweiligen Jahres vorliegen.
Nein. Die Mitglieder der Jury bekommen in ihrer Eigenschaft als Spielekritiker – wie alle anderen Spielekritiker auch – Rezensionsexemplare neuer Spiele oder fordern sie an. Nicht die Verlage entscheiden also, welche Spiele ins Auswahlverfahren kommen, sondern die Mitglieder der Jury selbst. Deshalb macht es auch keinen Sinn, ein Spiel an die Geschäftsstelle der Jury zu schicken. Hier werden die Spiele nicht beurteilt. Dies machen die im deutschsprachigen Raum lebenden Jurymitglieder. Spielehersteller können die Jurymitglieder direkt per Mail auf ihre Neuheiten hinweisen.
Ja, im Prinzip schon. Damit die Spiele berücksichtigt werden können, müssen sie in einer endgültigen Fassung so früh vorliegen, dass sie im alljährlichen Auswahlverfahren gründlich unter die Lupe genommen werden können. Für eine Berücksichtigung während der Erstellung der Nominierungen und Empfehlungslisten Mitte/Ende Mai ist eine Stimmenmehrheit innerhalb der Jury notwendig. Mehr als die Hälfte der Jurymitglieder muss also für das Spiel votieren. Dies ist nur möglich, wenn vorher genügend Zeit war, sich in vielen Proberunden von der Qualität des Spieles zu überzeugen. Deshalb sichtet die Jury verlässlich nur alle bis Ende März des laufenden Jahres eingehenden Spiele. Später eingehende Spiele können fürs Folgejahr berücksichtigt werden.
Sofern sie rechtzeitig vorliegen, werden alle der Jury bekannten Spiele berücksichtigt. Eine Vorauswahl findet nur insofern statt, als manche Spiele schon nach dem ersten oder zweiten Blick aus dem Rennen sind, weil sie zum Beispiel eine unbrauchbare Anleitung haben oder nur die soundsovielte Variante oder Erweiterung sind.
Ja – wenn die Qualität des Spiels im Hinblick auf die Zielgruppe des Preises stimmt, also „Gesellschaft und Familie“ in einem umfassenden Sinn. Folgende formale Grundvoraussetzungen muss das Spiel allerdings erfüllen:
– Die Regeln und alle weiteren für das Spiel relevanten Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
– Das Spiel muss im aktuellen Jahr oder im Vorjahr erschienen sein. Nahezu unveränderte Neuauflagen oder Jubiläumsauflagen bereits bekannter Spiele scheiden aus.
– Das Spiel muss zum Zeitpunkt der Bewertung im Einzelhandel erhältlich sein. Prototypen, Handmuster oder Kleinstauflagen bewertet die Jury nicht.
– Es muss ein Vertrieb im deutschsprachigen Raum bestehen.
– Das Spiel muss allein für sich spielbar sein. Bloße Erweiterungen werden nicht berücksichtigt.
Am Ende zählt immer der gesamte Eindruck, das Spielgefühl, das kaum zerlegt werden kann in einzelne, messbare Teile. Trotzdem gibt es Kriterien, die bei der Beurteilung eines Spiels helfen: Hat es eine neue Idee oder verknüpft es wenigstens vorhandene Elemente zu einem neuen Erlebnis? Wurde die Idee so umgesetzt, dass das Spiel fesseln kann? Wirkt es organisch und rund oder künstlich und konstruiert? Ist die Regel sinnvoll aufgebaut, übersichtlich, verständlich, ohne Lücken, Widersprüche und Fehler? Entspricht das Material seiner Funktion, ist es solide und haltbar? Spricht die Gestaltung an, sind Schachtel, Spielplan, Regel und Material aufeinander abgestimmt?
Grundsätzlich: nein. Die Jury beurteilt ausschließlich die Qualität der Spiele; dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Kartenspiel oder ein großes Brettspiel handelt, und es spielt auch keine Rolle, um welchen Verlag oder Autor es sich handelt oder wer in der Vergangenheit wann schon welche Preise gewonnen hat.
Es ist ein mehrstufiges Ausleseverfahren, bei dem die Gesamtzahl der in Frage kommenden Spiele bis auf jeweils drei Nominierungen für Spiel des Jahres, das Kinderspiel des Jahres und das Kennerspiel des Jahres reduziert wird. Auf jeder Stufe finden Abstimmungen statt, bei denen die Spiele unter den Mitgliedern der Jury eine Mehrheit finden müssen. Zwischen März und Mai intensivieren die Jurymitglieder ihren Austausch über mögliche Kandidaten für Empfehlungen und Nominierungen. Dies ist Grundlage für die Beschlüsse einer Klausurtagung im Mai. Hier werden die Nominierungen und die Empfehlungslisten festgelegt. Die Preisträger selbst werden dann erst unmittelbar vor der Bekanntgabe am Vorabend der Preisverleihungen gewählt, die üblicherweise im Juli stattfinden.
Wenn das so wäre, gäbe es vermutlich überhaupt keinen Preis. Die Mitglieder der Jurys tragen grundsätzlich die gemeinsame Entscheidung, aber manche tragen naturgemäß eben etwas schwerer daran, weil sie persönlich eine andere getroffen hätten. Die Titel der Empfehlungsliste, die Nominierten und das Spiel des Jahres sind Resultate von Wahlen nach ausführlichen Diskussionen; sie geben die Meinung der Mehrheit wieder, nicht zwangsläufig jedes Einzelnen. Anders kann es bei einem Verein auch gar nicht sein, der aus Mitgliedern mit individuellen Vorlieben und Abneigungen besteht.
Im positiven Fall, wenn also Spiele ausgezeichnet werden, gibt es immer eine Begründung in der Form, dass die Vorzüge des jeweiligen Titels benannt werden, in allgemeiner Form auch im Text der mit dem Preis verbundenen Urkunde. Im negativen Fall wäre eine Veröffentlichung nicht zu praktizieren: Jedes einzelne Jurymitglied müsste zunächst bekannt geben, ob es gegen ein Spiel gestimmt hat, um seine Ablehnung dann zu begründen – was schon deshalb unmöglich ist, weil das individuelle Wahlverhalten im Hinblick auf die Unabhängigkeit nicht öffentlich werden soll. Die interne Diskussion ist vertraulich und muss es auch sein. Ausnahmen kann es nur geben, wenn ein Spiel wegen objektiver Sachverhalte nicht in Frage kommt – weil etwa die Regel unbrauchbar ist oder das Material den Praxistest nicht übersteht. Im Übrigen veröffentlichen alle Jurymitglieder regelmäßig Spielekritiken und äußern darin ihre Meinung.
Einnahmen und Verwendung
Die Jury arbeitet ehrenamtlich, die Mitglieder bekommen für ihre spielende Tätigkeit, das Ausprobieren, Bewerten und Diskutieren der Neuerscheinungen keine finanzielle Gegenleistung. Sie erhalten lediglich ihre Auslagen ersetzt – Fahrtkosten, Übernachtungen, Spesen –, wenn sie im Auftrag der Jury unterwegs sind, an den jährlichen Spiel des Jahres-Preisverleihungen, an ausgewählten Messen und Conventions sowie internen Vereinstreffen teilnehmen. Für Tätigkeiten, die über die normalen Mitgliedsaufgaben hinausgehen, zahlt der Verein eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 25 Euro ( 2015–2022: 20 Euro) pro Stunde. Dazu zählen unter anderem die Vorstandstätigkeiten, die Koordination der Kinderspieljury und die Arbeit als Sprecher.
Die Jury erzielt Einnahmen nur durch Lizenzgebühren, die für den werblichen Einsatz des vereinseigenen Logos erhoben werden. Wenn ein ausgezeichneter Verlag mit dem Titel Spiel des Jahres werben will, darf er das gratis tun. Will er aber den Spiel-des-Jahres-Pöppel auf die Schachtel drucken, kostet das einen sehr kleinen Betrag an Lizenzgebühr pro verkauftem Spiel. Für die Hauptpreise, die nominierten Spiele sowie Sonderpreise sind Nutzungsdauer und Höhe der Lizenzgebühren unterschiedlich geregelt.
In den ersten zehn Jahren bezahlten die Mitglieder der Jury alle Kosten aus der eigenen Tasche. Es gab auch keine Spesenentschädigungen. In dieser Zeit gewann der Preis ständig an Bedeutung. Hersteller und Handel machten ohne zusätzlichen Werbeaufwand kräftige Gewinne durch die Auszeichnungen. Weil damit auch der Informationsbedarf der Öffentlichkeit deutlich anstieg, wuchsen Aufgaben und Tätigkeiten der Jury stetig. Dieser Zustand wurde unhaltbar. Denn die einzige Einnahmequelle des Vereins waren die Vereinsbeiträge der Mitglieder. Um die Unabhängigkeit der Jury langfristig zu sichern, führte der Verein deshalb 1989 ein Lizenzmodell ein.
Zwar kann jeder Hersteller ohne Einschränkung mit der Tatsache werben, dass er von der Jury ausgezeichnet wurde. Das bekannte Signet – der lorbeerumkränzte Pöppel mit dem Schriftzug Spiel des Jahres, Kinderspiel des Jahres oder Kennerspiel des Jahres (und eventuell ergänzenden Zusätzen wie „Nominiert zum Spiel des Jahres“) – ist jedoch Eigentum des Vereins und weist einen millionenfach belegten Verkehrswert auf. Das Lizenzmodell betrifft ausschließlich die Verwendung des Labels. Wenn ein Preisträger das Signet einsetzen will, muss er einen Vertrag mit dem Verein abschließen. Dieser regelt vor allem die Art und Weise, wie das Signet dargestellt werden darf (und wie nicht), die Laufzeit der Verwendung sowie die Höhe und den Zeitpunkt der Lizenzzahlung. Der Verein gibt für das Signet Farbe, Form, Beschriftung sowie die Höchstgröße vor; das soll eine missbräuchliche Verwendung verhindern. Der Verein versteht sich ausschließlich als Interessenvertretung des spielenden Verbrauchers und duldet deshalb keine Verwendung des Labels, die nicht klar und wahr ist.
Um die Zahl der in den Läden präsentierten Spiele mit Pöppel zu beschränken, gibt es eine Laufzeitbeschränkung für die Logonutzung von empfohlenen und nominierten Spielen. Denn mit einer „Labelflut“ wären die Übersicht und auch der Charakter einer besonderen Empfehlung dahin. Der Lizenzvertrag mit dem Hauptpreisträger läuft unbegrenzt, der Lizenznehmer kann jedoch den Vertrag jederzeit kündigen und auf die weitere Verwendung des Labels verzichten. Die nominierten Spiele und die mit einem Sonderpreis ausgezeichneten Spiele dürfen das Signet drei Kalenderjahre lang tragen. Mit dem Hinweis auf die Auszeichnung werben können die Hersteller selbstverständlich auch nach dieser Frist, nur das Signet darf dann eben nicht mehr auf die Schachtel gedruckt werden. Für Spiele auf der 2004 eingeführten Empfehlungsliste darf ein entsprechendes Logo mit allen drei abgebildeten Pöppeln kostenfrei zwei Kalenderjahre lang verwendet werden, aber nur auf der Schachtelrückseite.
Die Einnahmen dienen ausschließlich zur Finanzierung der Jury-Arbeit beziehungsweise der übergeordneten Aufgabe, das Spiel in Gesellschaft und Familie zu fördern. Der Verein hat einen hauptamtlichen Geschäftsführer, betreibt eine Geschäftsstelle, sorgt mit Veröffentlichungen und Veranstaltungen für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, bezahlt ein jährliches Stipendium für Nachwuchsautorinnen und -autoren, unterstützt die Initiative „Spielend für Toleranz“, organisiert mit Veranstaltungen wie den „Tag der Brettspielkritik“ Begegnungen innerhalb der Spieleszene und finanziert weitere Aktivitäten, die der Stellung des Brettspiels in der Gesellschaft zugutekommen. Mit einem seit 2012 laufenden Förderprogramm bezuschusst der Spiel des Jahres e.V. in großem Umfang Projekte, die von Vereinen, Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, Kommunen und Privatpersonen zugunsten des Kulturgutes Spiel durchgeführt werden. Obwohl der Verein ideelle Ziele verfolgt, werden diese vom Finanzamt nicht im rechtlich erforderlichen Maße als steuerbegünstigte Zwecke anerkannt. Deshalb muss der Verein Spiel des Jahres Steuern bezahlen.