FAQ für Verlage: Häufig gestellte Fragen
Nicht alle Spiele kommen für den Preis in Frage. Folgende formale Grundvoraussetzungen muss ein Spiel erfüllen, um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden:
– Die Regeln und alle weiteren, für das Spiel relevanten Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
– Das Spiel muss im aktuellen Jahr oder im Vorjahr erschienen sein. Nahezu unveränderte Neuauflagen oder Jubiläumsauflagen bereits bekannter Spiele scheiden aus.
– Das Spiel muss im Einzelhandel erhältlich sein, Prototypen, Handmuster oder Kleinstauflagen bewertet die Jury nicht.
– Es muss ein Vertrieb im deutschsprachigen Raum bestehen.
– Das Spiel muss allein für sich spielbar sein. Bloße Erweiterungen werden nicht berücksichtigt.
Spiele, die nicht sämtliche dieser Grundvoraussetzungen erfüllen, werden für die Jury-Arbeit nicht benötigt.
Nein. Die Mitglieder der Jury bekommen in ihrer Eigenschaft als Spielekritiker:in Rezensionsexemplare neuer Spiele oder fragen sie an. Deshalb macht es auch keinen Sinn, Spiele an die Geschäftsstelle des Vereins zu schicken. Hier werden die Spiele nicht beurteilt.
Bitte prüfen Sie anhand der Kriterien, ob Ihr Spiel formal für eine Auszeichnung in Frage kommt. Sollten Sie der Meinung sein, es könnte für eine Auszeichnung in Frage kommen, ist es am sinnvollsten, die Jurymitglieder per Mail auf Ihr Spiel aufmerksam zu machen. Bei Interesse werden sich die Mitglieder daraufhin bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie: Die Jury beurteilt keine Prototypen, Handmuster, Vorab- oder Kleinstauflagen. Bitte senden Sie nicht unaufgefordert Spiele zu, auch nicht an die Geschäftsstelle.
Berücksichtigt werden Spiele, bis zum 31. März des laufenden Jahres erschienen sind. Als Erscheinungsdatum gilt der Tag, an dem das Spiel für den Einzelhandel erhältlich ist und als Rezensionsmuster vorliegt. Spiele, die bis Ende März lediglich als Vorabauflage oder Sonderauflage für Messen oder exklusive Vertriebswege verfügbar sind, werden nicht berücksichtigt. Sie können genauso wie alle anderen ab April erscheinenden Spiele in den Auswahlprozess für den folgenden Jahrgang kommen..
Ja. Es sei denn, ein Spiel ist „out of print“ und kann vom Einzelhandel gar nicht mehr geordert werden.
Nein, auch dann nicht, wenn das Spiel auf einer Crowdfunding-Plattform oder exklusiv über eine Handelskette angeboten wird. Konkret heißt das: Ein Spiel darf nicht nur vereinzelt im Handel erhältlich sein, sondern grundsätzlich sollen alle Einzelhändler die Möglichkeit haben, das Spiel über einen Vertrieb oder Großhändler in den Mengen zu beziehen, die sie stationär oder online verkaufen möchten.
Natürlich nicht. Es ist die Entscheidung des Verlags, ob er Rezensionsexemplare versenden möchte oder nicht. Allerdings können nur solche Spiele berücksichtigt werden, die allen Juror:innen vorliegen.
Nein – auch wenn nicht sämtliche Jurymitglieder umgehend und gleichzeitig nach Rezensionsexemplaren fragen.
Zu den Aufgaben einer Spielekritiker:in gehört es, den Markt zu sichten und nach interessanten Neuerscheinungen Ausschau zu halten. Es kann also sein, dass zunächst nur ein Jurymitglied auf Sie zukommt und um ein Rezensionsexemplar bittet. Innerhalb des Vereins besteht ein enger Austausch über den aktuellen Spielejahrgang. Mitglieder machen sich gegenseitig auf interessante Spiele aufmerksam. Sie sollten deshalb darauf gefasst sein, dass später eventuell alle Jurymitglieder um ein Musterexemplar bitten. Können oder wollen Sie nicht sämtliche Jurymitglieder bemustern, ist es nicht sinnvoll, überhaupt ein Jurymitglied zu bemustern.
Eine automatische Zusendung ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll:
– Falls dies für den Verlag einen deutlich geringeren Aufwand bedeutet;
– um einen rechtzeitigen Eingang des Spiels bis Ende März zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie die Kriterien, welche Spiele generell in Frage kommen. Eine automatische Bemusterung mit Spielen, die schon aus formalen Kriterien nicht in Frage kommen, ist sinnlos.
Nein. Aus Gründen der Gleichbehandlung bekommen die Jurymitglieder sämtliche Rezensionsexemplare entgelt- und voraussetzungsfrei, eine Rücksendung ist leider nicht möglich. Selbstverständlich werden die erbetenen Spiele von den Jurymitgliedern ausprobiert. Teilweise – und ohne dies vorab garantieren zu können – berücksichtigen Jurymitglieder die erhaltenen Spiele auch in ihren Veröffentlichungen.
Ein Jurymitglied benötigt keine nahezu unveränderten Varianten und Neuauflagen sowie Erweiterungen bereits bekannter Spiele, sondern die tatsächlichen Neuerscheinungen des aktuellen Jahrgangs. Dennoch sollte sich kein Verlag verpflichtet fühlen, diese Spiele automatisch zuzusenden. Wer nur der Jury für das Spiel und Kennerspiel des Jahres angehört, benötigt keine Kinderspiele. Wer nur der Jury für das Kinderspiel angehört, benötigt nur diese Spiele. Unabhängig von ihrer Jurytätigkeit können Vereinsmitglieder für ihre journalistische Tätigkeit genauso Rezensionsmuster anfragen wie andere Spielekritiker:innen auch.
Titel mit der Altersangabe „ab 6“ oder jünger sind zumeist Kinderspiele. Spiele mit der Altersangabe „ab 8“ oder älter gehören dagegen zumeist zu den Spielen, mit denen sich die Jury für das Spiel und Kennerspiel des Jahres befasst. Spiele „ab 7“ befinden sich dazwischen. Dies ist jedoch nur eine grobe Angabe. In Grenzfällen tauschen sich die Mitglieder juryübergreifend aus. Erst nachdem die Juror:innen ein Spiel gespielt haben, kann entschieden werden, ob und für welche Kategorie es berücksichtigt wird.
Die Jurorinnen und Juroren veröffentlichen eine große Anzahl an Besprechungen in verschiedensten Medien. Diese Rezensionen vermitteln einen Eindruck davon, welche Meinungen die einzelnen Mitglieder auch innerhalb der Jury vertreten. Aufgrund der riesigen Zahl von Neuerscheinungen ist es jedoch ausgeschlossen, dass die Jurymitglieder auch nur annähernd für alle erhaltenen Spiele eine Rezension veröffentlichen, sondern sie werden sich auf einen Bruchteil beschränken müssen.
